Praxis Rudolf F. Fesl


Termine und Kosten

Termine

Termine nach Vereinbarung
Auch kurzfristige Termine sind möglich
Exakte Termineinhaltung, also keine Wartezeit
Keine Begegnung mit anderen Klienten oder Patienten
Telefonische Anmeldung unter: 0851 / 944 280 56

Kostenübernahme

Bedenken Sie, Sie tun etwas sehr Wichtiges für sich ganz persönlich, für Ihr persönliches Wachstum und Ihre Entwicklung, wenn Sie sich für eine Beratung oder Therapie entscheiden.

Kostenübernahme durch private Krankenkassen oder Beihilfestellen

Die Übernahme wird in der Regel genehmigt, richtet sich aber auch nach den Tarifen der jeweiligen Krankenkasse. Es muss in jedem Fall vor Beginn der Behandlung bzw. Therapie ein Antrag gestellt werden bzw. die Klärung der Übernahme erfolgen.

Kostenübernahme bei Kassenpatienten

- in Ausnahmefällen möglich -
Von den obersten Sozialrichtern wurden Bedingungen genannt, nach denen eine außervertragliche Kostenübernahme gemäß den Bestimmungen SGB V für psychotherapeutische Leistungen möglich ist.
Bei Dringlichkeit und Nachweis, dass in Ihrer Umgebung kein gesetzlich niedergelassener Psychotherapeut einen Therapieplatz anbieten kann, beispielsweise aufgrund von langen Wartezeiten, welche durchaus 6-12 Monate betragen können.
Dies müssen Sie belegen können, anhand von Nachfragen, Telefonaten und den dazugehörigen Absagen. Auch hier muss in jedem Fall vorher die Klärung der Übernahme erfolgen.

Selbstzahler

Auch wenn Sie keine Kosten erstattet bekommen, ist eine Behandlung als Selbstzahler selbstverständlich möglich.

Gerade für jüngere Personen kann es von Vorteil sein, nicht über die Krankenkasse abzurechnen, um eventuelle Schwierigkeiten beim Abschluss von Versicherungen (Lebensversicherung, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung etc.) oder beim Wechsel der Krankenkasse zu vermeiden.

Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung sind steuerlich absetzbar (siehe Steuerhinweis).

Es gilt ein Stundensatz (60 Minuten) von € 76,-.

Für Studenten und Geringverdiener gilt selbstverständlich eine besondere Regelung, bitte fragen Sie danach.
Ansonsten kommen die verschiedenen Gebührenordnungen zur Anwendung (GebüH, analog GOÄ und GOP).
Die Preise für Firmen- /Behördencoaching erfragen Sie bitte.

Steuerhinweis

Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung sind steuerlich absetzbar, als so genannte „Sonderausgaben“. Das Finanzamt Münster hat nämlich entschieden (AZ: 3 K 2845/02 E), dass psychotherapeutischen Behandlungskosten auch dann als außergewöhnliche Belastungen anzuerkennen sind, wenn sie nicht von Vertragstherapeuten der Gesetzlichen Krankenkassen, sondern von Privattherapeuten oder Privatkliniken in Rechnung gestellt worden sind. Da es sich um eine gezielte, medizinisch indizierte Behandlung zum Zweck der Heilung oder Linderung einer akuten Erkrankung handelt.

Hinweis: Diese Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr.